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Leistung und Gerechtigkeit

erstellt von Johannes Kohl zuletzt verändert: 24.02.2010 09:39
— abgelegt unter:

eine etwas andere Sichtweise - Auszug aus einem Flyer der Netzwerk Grundeinkommen

Die Diskussion über Leistungsträger, Leistungsempfänger, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe sind nicht erst nach Guido Westerwelle ein aktuelles Thema.

Die realitätsferne unserer Politiker ist leider sehr ausgeprägt.

Und die Argumente, die ausgetauscht werden, zur 'Umgestalltung' unseres Sozialsystems können den uninformierte(n) Bürger(in) schon verunsichern.

Da hilft schon mal ein Blick in die 'alten' Unterlagen.

Dabei bin ich auf eine schöne Pasage in einem Flyer des Netzwerke Grundeinkommen gestoßen, die der derzeitige Diskussion hilfreicher sein könnte als das kluge basteln an immer neuen Gesetzen, die zwangsläufig zum zerbröseln unserer Gesellschaft führen müssen.

 

Gerechtigkeit

1. Widerspricht ein Grundeinkommen nicht
dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit?
Sollte nicht jeder, der von der Gesellschaft
etwas erhält, dafür auch konkret etwas
leisten?

In dieser Frage stecken drei Grundannahmen.
Erstens: Nur ein Mensch, der etwas leistet, hätte
ein Existenz- und Teilhaberecht. Zweitens:
Leistung wäre objektiv bestimmbar. Drittens:
"Die" Gesellschaft würde das Grundeinkommen
erarbeiten.

Zur ersten Annahme:
Die Absicherung der Existenz und der Anspruch
eines jeden Menschen auf eine Mindestteilhabe
ist ein grundlegendes Menschenrecht. Es ist ein
Grundrecht, also unabhängig davon, ob
Menschen etwas "leisten" oder nicht. Es ist nicht
an eine Pflicht einer Gegenleistung geknüpft.
Die Umkehrung dieses Gedankens würde
bedeuten, nur jenen Menschen die Existenz und
Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen,
die von wem auch immer definierte
Nützlichkeits- bzw. Leistungskriterien erfüllen.
Tut ein Mensch dies nicht, würde ihm das
Existenz- und Teilhaberecht abgesprochen –
wie z. B. bei dem menschenrechtswidrigen
Gesetz Hartz IV.
In einer Gesellschaft, die so produktiv ist, dass
für die Bereitstellung der Güter und
Infrastrukturen für die Existenzsicherung und
Teilhabe an der Gesellschaft nur noch ein sehr
geringer Produktionsaufwand nötig ist, ist dieses
Menschenrecht auch materiell abgesichert.

Wenn das Grundeinkommen keine Belohnung
für irgendwelche Tätigkeiten ist, so ist es doch
deren Ermöglichung. Denn es bildet für jeden
Menschen die ökonomische Basis, um sich
eigenverantwortlich und selbst bestimmt in seine
soziale Umwelt einzubringen, an der
Gesellschaft teilzuhaben – in welcher Form und
in welchem Bereich auch immer. Es ist also die
Ermöglichung eines selbst bestimmten und
eigenverantwortlichen Engagements. Und alle
Erfahrung sagt uns: Wer aus eigener freier
Entscheidung und eigenverantwortlich sich
engagieren kann, ist hoch motiviert, kreativ und
sinnerfüllt tätig – ob in der Erwerbsarbeit, beim
bürgerschaftlichen Engagement, im privaten
Kontext oder in der eigenen immateriellen
Produktion. Erzwungene Tätigkeiten dagegen
sind Leistung hemmend. Sie vernichten
motiviertes und sinnerfülltes Engagement.
Zur zweiten Annahme:
Die Bestimmung von Leistung unterliegt
geschichtlichen Veränderungen, ist veränderlich.
Leistungsbestimmungen sind weltanschaulich
und politisch begründet.
In einfachen Gesellschaften galten andere
Leistungskriterien als in komplexen, globalisierten
Gesellschaften. Im Wirtschaftsleben wird
Leistung anders definiert als im bürgerschaftlichen
oder im privaten Zusammenhang.
Auch mögliche demokratisch bestimmte, also
von einer Mehrheit anerkannte Kriterien dafür,
was Leistung sei, müssen nicht auf Zustimmung
aller stoßen. Sie können daher hinsichtlich ihrer
Konsequenz, Menschen das Existenz- und
Teilhaberecht abzusprechen, nicht allgemein
gelten.
Zur dritten Annahme:
Die ökonomische Basis des Grundeinkommens
ist Ergebnis der menschlichen Kulturgeschichte,
ihrer Anhäufung von produktivem Wissen und
Können. Sie ist nicht nur das Produkt der
gegenwärtigen Gesellschaft. Diese kulturellen
Ressourcen gehören allen. Ebenfalls gehören
die in der Erwerbsarbeit und in anderen
Tätigkeitsbereichen genutzten natürlichen
Ressourcen allen Menschen. Wer diese allen
gehörenden Ressourcen zum Geld- bzw.
Einkommenserwerb nutzen will, ist verpflichtet
zu einer Abgeltung an alle. 

 

Bedingungsloses Grundeinkommen - Fragen und Antworten 3 Stand: Juni 2007

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