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Termin HartzIV-Urteils-Verkündung vor BVGericht!

erstellt von manfred zuletzt verändert: 10.02.2010 15:52

Dieses Urteil wird mit entscheidend sein, auf dem Weg zum BGE. Dies ist meine Meinung! Manfred

Was
Wann 09.02.2010
von 10:00 bis 16:30
Wo Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Karlsruhe
Termin übernehmen vCal
iCal

AKTUELLE MELDUNG:

BVerfG: Urteils-Verkündung in Sachen Hartz IV:
9. Februar 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den
Termin für die Urteils-Verkündung in Sachen Hartz IV
bekannt gegeben:

Dienstag, 9. Februar, 10 Uhr
Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Karlsruhe

Wer an der Urteilsverkündung
teilnehmen möchte, muss sich schriftlich oder telefonisch an
Oberamtsrat Stadtler
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Fax: 0721 9101-461
Telefon: 0721/9101-400
wenden. Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon- oder
Faxnummer anzugeben.

Offizielle Pressemitteilung des BVerfG:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 0-004.html


Dazu siehe auch, was im Vorfeld passiert ist:

"Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht"
http://www.youtube.com/watch?v=H5mOP-wFwfU

Wie ist das Urteil zu bewerten?

Kommentar von Johannes Kohl am 13:50
Abzusehen war die Schelte des BVG zu HARZIV schon lange. Kein Grund in Jubel auszubrechen.
Die Kommentare der öffentlichen Medien weisen nur auf die 'Höhe' der Zahlungen hin.
Grundsätzliches, wie etwa die Statements zur 'Kulturelle Teilhabe' sollte mehr in den Vordergrund gestellt werden (so wichtig eine Erhöhung der Regelsätze auch bleibt).
Meine Einschätzung: Die Politik wird weiter 'Flickschustern' und ansonsten 'Business as usual'!

Götz Werner zum Richterspruch

Kommentar von Johannes Kohl am 15:50
Statement von Götz Werner zum Richterspruch betreffend Hartz-IV-Gesetz

Das wichtigste Sozialurteil darf nicht in Suppenküchen münden.

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelleistungen nach Hartz-IV sollte von der Politik ernst genommen werden. Sie tut es aber nicht, wie erste Reaktionen zeigen: Statt über eine angemessene Kindergrundsicherung nachzudenken, fällt Arbeitsministerin von der Leyen nichts besseres ein als Suppenküchen, Schulspeisung und Nachhilfeunterricht, von Verwaltungen organisiert und von Bürgern finanziert. Es geht den Richtern um würdiges Leben, nicht um Arbeitsbeschaffung für eine Verwaltung, die schon bei der Festsetzung der Bemessungsgrenzen gezeigt hat, dass sie völlig überfordert ist.

Gerade vor solchen Ideen von Verwaltung und Politik müssen die Bürger geschützt werden. Die Richter stellen klar, dass jedem Bürger ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet werden muss. Suppenküchen und andere Sachleistungen auf Antrag öffnen neue Tore für Willkür und Fehleinschätzungen und verletzen das Recht auf ein Leben in Würde.

Dies gilt insbesondere für die 1,7 Millionen Kinder und Jugendlichen, die der Hilfe durch die Bürgergemeinschaft bedürfen. Ihre physische Existenz und nachhaltige Entwicklung durch Bildung und Zuneigung müssen durch die rasche Einführung eines Kindergrundeinkommens gesichert werden, so wie dies die Experten des Deutschen Kinderschutzbundes seit langem fordern. Das Geld gehört in die Hände der Eltern und nicht in die von Bürokraten.

In einem zweiten Schritt ist es notwendig, ein Grundeinkommen einzuführen, dass jedem Bürger ohne administrative Verrenkungen zukommt. Weder willkürliche Regelsätze für arbeitslose Menschen noch ebenso willkürliche Steuerfreibeträge für Menschen in Arbeit sind eine passende Antwort auf die heutige richterliche Entscheidung, sondern diese an Bedingungen gebundenen und von parteipolitischen Konstellationen abhängigen Grundsicherungen der Bürger müssen durch ein bedingungsloses Grundeinkommen abgelöst werden. Ich zweifle an der Aufrichtigkeit von Politikern, die Gängel- und Kontrollsysteme einführen wollen, um den Richterspruch umzusetzen. Dies ist weder sozial noch christlich, sondern soll lediglich der Zivilgesellschaft die individuellen Rechte zugunsten der politischen Entscheider entziehen."

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Interfakultatives Institut für Entrepreneurship
Universität Karlsruhe (TH)
Prof. Götz W. Werner

Pressekontakt:
Andrei Birtolonu
Arthen Kommunikation GmbH
Telefon: (0721) 62514-0
Fax: (0721) 62514-90
E-Mail: a.birtolonu@arthen-kommunikation.de



http://www.initiative-grundeinkommen.ch/[…]/index.htm